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Meldung vom 29. April 2021

Schäden auf den Maßnahmenflächen „Prüner Schlag“ sind bilanziert

Auf dem ehemaligen Kleingartengelände „Prüner Schlag“, auf dem das Möbelhaus Höffner entsteht, hatte sich eine große Artenvielfalt entwickelt. Von der insgesamt 18 Hektar großen Fläche sind deshalb 6,3 Hektar für Naturschutzmaßnahmen festgesetzt worden. Dort sollte Strukturvielfalt erhalten und entwickelt werden.

Im Herbst 2020 wurden durch unsachgemäße Arbeiten auf den sogenannten Maßnahmenflächen, also den Flächen für Maßnahmen zur Sicherung der ökologischen Funktion, Schäden verursacht.

Diese Schäden waren bereits im November 2020 und im Januar 2021 durch ein Fachbüro aufgenommen und grob bilanziert worden. Diese vorläufige Grobbilanz wurde nun durch Überprüfungen und Nachkartierungen des zuständigen Planungsbüros präzisiert und anschließend dokumentiert.

Die vorgenommene Nachbilanzierung ergab, dass ein Verlust von über 50 größeren Obst-, Laub- und Nadelbäumen zu verzeichnen ist. Außerdem wurden im Zuge der nicht fachgerechten Rückschnittarbeiten in großem Umfang Kleingehölze, Obststräucher sowie Gräser- und Staudenbereiche, die als wesentliche Grundlage für die künftige Entwicklung der Strukturvielfalt im Gebiet hätten dienen sollen, beseitigt. Es wurden Heckenverluste in einer Gesamtlänge von 885 Meter sowie erhebliche Flurschäden und Bodenverdichtungen verursacht.

Nach Einschätzung des Artenschutzgutachters ist die Tötung von Individuen streng geschützter Tierarten (im Falle des Kammmolchs) auszuschließen oder es gibt keine konkreten Anhaltspunkte dafür (im Falle der Fledermäuse).

Über die Sachbeschädigung hinaus sind viele Fälle von Vandalismus registriert worden. Das Privatgrundstück ist leicht von außen zugänglich und wird infolgedessen von Menschen frequentiert. Pflanzen werden dabei nicht selten ausgegraben und gestohlen, Bäume beschädigt und Feuerstellen angelegt. Auch der Amphibienzaun nördlich der Großen Grünen Schützengilde wurde durch Vandalismus zerstört und muss ersetzt werden. 

Die Außenabzäunung des Gesamtgeländes wird in Kürze erfolgen und zwar durch Errichten eines Wildschutzzauns. Die öffentlichen Wege, die die Maßnahmenflächen vor allem im Westen des Gebiets durchziehen werden, sollen ebenfalls durch Zäune begrenzt werden, die durch Hecken einzugrünen sind. Die weitgehende Vermeidung von Störungen aller Art gehört zu den ausdrücklichen Vorgaben des Artenschutzes, deren Beachtung für die Funktion der Maßnahmenflächen unbedingt erforderlich ist.

Das Gutachten zur Nachbilanzierung wird in der Gläsernen Akte zum Möbelmarktzentrum am Prüner Schlag auf www.kiel.de/moebelmarktzentrum veröffentlicht.

 

Am Donnerstag, 6. Mai, wird sich der Bauausschuss unter anderem mit diesem Gutachten beschäftigt.

 

 

Pressemeldung 216/29. April 2021/kg


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